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Die Erziehungsstellen betreuen Jungen und Mädchen ab 0 Jahren, die vorübergehend, oder auf Dauer außerhalb des Elternhauses untergebracht werden müssen.

In der Erziehungsstelle wird sich insbesondere Kindern gewidmet, die dem Personenkreis nach § 35a

SGB VII zugeordnet sind und die im Rahmen der Eingliederung einer besonderen Förderung und

Fürsorge bedürfen.

 

Die Erziehungsstellen bieten Platz für jeweils 2 Kinder im familienähnlichen System.

 

Jede Erziehungsstelle verfügt über ein Einfamilienhaus mit kindgerechtem Außengelände im Landkreis Celle.

 

Therapie gehört bei uns zu den Grundleistungen, die jedes Kind wöchentlich in Anspruch nehmen kann. Die Therapeutin/der Therapeut kommen ins Haus, oder verabreden sich außerhalb der Wohngruppe mit den Kindern.

 

Unsere Kinder erreichen die öffentlichen Schulen im Ort mit dem Fahrrad, oder sie werden zu den Förderschulen im Landkreis gefahren. Die Anbindung an Vereine und Angebote im Sozialraum wird von uns ausdrücklich unterstützt. Die Kinder werden bei der Suche nach Freizeitaktivitäten angeleitet, begleitet und auch die Beförderung wird angeboten.